Leistungen

Leistungen im Überblick

Entlastungsleistungen

Der Paragraph 45b im 11. Buch des Sozialgesetzbuches regelt, dass allen pflegebedürftigen Menschen, die sich in häuslicher Pflege befinden und mindestens den Pflegegrad 1 haben, Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich zustehen.


Um diesen Betrag in Anspruch nehmen zu können, werden jedoch bestimmte Kriterien vorausgesetzt. Diese erfüllen wir!


Mit Ihrem Einverständnis können wir deshalb gern direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen, sodass für Sie kein zusätzlicher Aufwand entsteht. 

Pflegesachleistungen

Bei pflegebedürftigen Menschen, die mindestens den Pflegegrad 2 haben, besteht die Möglichkeit, bis zu 40 % der Pflegesachleistungen so umzuwandeln, dass sie für die Entlastungsleistungen genutzt werden können.


Dies ist dann sinnvoll, wenn der Entlastungsbetrag in Höhe von 125 € monatlich nicht ausreicht und die Pflegesachleistungen nicht vollständig für die Pflege benötigt werden.


Den Antrag bei der Pflegekasse stellen wir gern mit Ihnen gemeinsam!


Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann von pflegebedürftigen Menschen in Anspruch genommen werden, bei denen seit mindestens 6 Monaten mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt.


Der Gesamtbetrag liegt bei maximal 1.612 € je Kalenderjahr und kann für die Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.


Auch hier unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung!

Pflegegeld

Jede pflegebedürftige Person, die einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 hat, hat monatlich Anspruch auf Pflegegeld.


Folgende Leistungen stehen Ihnen zu:

· Pflegegrad 2: 332 €

· Pflegegrad 3: 573 €

· Pflegegrad 4: 765 €

· Pflegegrad 5: 947 €


Sollten Sie noch keinen Pflegegrad haben, unterstützen wir Sie gern bei der Antragstellung!

Kurzzeitpflege

Ihnen stehen, wenn Sie einen Pflegegrad zwischen 2 und 5 haben, jährlich 1.774 € Kurzzeitpflege zu.  Sofern es im aktuellen Jahr zu keiner stationären Aufnahme kommt, können Sie einen Teil der Kurzzeitpflege (806 € pro Jahr) zusätzlich zu Ihrer Verhinderungspflege als Entlastungsleistung nutzen.


Auf Wunsch unterstützen wir Sie gern bei der Beantragung!


Private Zahlungen

Sollte Ihnen noch kein Pflegegrad zustehen oder Ihr Antrag ist noch beim Medizinischen Dienst in Bearbeitung, unterstützen wir Sie selbstverständlich trotzdem gern in Ihrem Alltag!

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